BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Roll-up (so auch im Deutschen gesagt)
Vertragliche Festlegung bei Mezzanin-Kapital, wonach ein bestimmter Anteil der laufenden Verzinsung im vorhinein kapitalisiert wird. Dem Investor wird diesfalls jedoch der Zins erst im nachhinein, am Ende der Laufzeit ausbezahlt. Solche Zinskapitalisierungs-Klauseln sind heute regelmÀssiger Bestandteil entsprechender VertrÀge. Siehe AnnuitÀt, Verzinsung, antizipative.

