Reputationsrisiko, Gefahr

Reputationsrisiko (reputation risk)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Gefahr, dass eine Bank (allgemein: ein Unternehmen) durch fehlerhaftes Verhalten einzelner, von Gruppen bzw

Gefahr, dass eine Bank (allgemein: ein Unternehmen) durch fehlerhaftes Verhalten einzelner, von Gruppen bzw. auch aufgrund besonderer Umstände (wie etwa durch notleidende Papiere der ihr nahestehenden Zweckgesellschaften oder durch widrige Vorkommnisse in nahestehenden Unternehmen, aber auch durch Ereignisse wie einen Stromausfall) einen Vertrauensschwund bei Geschäftspartnern und Kunden erleidet. Es gilt als spezielle Form des operationellen Risikos und wird von den Aufsichtsbehörden seit etwa 1998 besonders ins Auge gefasst. Siehe Auslagerung, Compliance, Fehlertoleranz, Insourcing, Outsourcing-Risiken, Risiko, banktechnisches, Risiko, operationelles, Risiko, personelles, Rückschlag-Effekt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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