BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Sanktionen der EZB (ECB coercive measures)
Aufgrund des EG-Rechts kann die EZB GeschĂ€ftspartner vom Verkehr ausschliessen, wenn diese ihre Verpflichtungen gegenĂŒber der EZB nicht erfĂŒllen. Hierzu zĂ€hlen insbesondere Verstösse gegen die Tender- Regeln oder die Regeln bei bilateralen GeschĂ€ften (ein GeschĂ€ftspartner ist nicht in der Lage, ausreichend refinanzierungsfĂ€hige Sicherheiten anzuschaffen, um den zugeteilten LiquiditĂ€tsbetrag zu besichern bzw. den ihm in einem liquiditĂ€tsabschöpfenden GeschĂ€ft zugeteilten Betrag bereitzustellen), Pflichtverletzungen, welche die Nutzung refinanzierungsfĂ€higer Sicherheiten betreffen (ein GeschĂ€ftspartner verwendet Sicherheiten, die nicht oder nicht mehr refinanzierungsfĂ€hig sind) und Verstösse in Zusammenhang mit dem Zugang zur Spitzenrefinanzierungs-FazilitĂ€t (ein GeschĂ€ftspartner, der am Tagesende einen Sollsaldo auf dem Zahlungsausgleichkonto aufweist, erfĂŒllt nicht die Zugangsbedingungen zu dieser FazilitĂ€t). Vgl. im einzelnen EZB: Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3, S. 11f.

