BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Sanktionsausschuss (sanction committee)
Nach § 20 BörsG kann durch die zustĂ€ndige Landesregierung ein Gremium gebildet werden, das Personen mit einer Geldstrafe belegt, die gegen börsenrechtliche Vorschriften oder Anordnungen verstösst, welche eine ordnungsmĂ€ssige DurchfĂŒhrung des Handels an der Börse oder der BörsengeschĂ€ftsabwicklung sicherstellen sollen, oder im Zusammenhang mit der TĂ€tigkeit an der Börse den Anspruch auf kaufmĂ€nnisches Vertrauen oder die Ehre eines anderen Handelsteilnehmers verletzt. Siehe Agiotage, Börse, Kursmanipulation, Marktpreismanipulation, Nominee, Prearranged Trades, Scalping, Scheintransaktionen, Schlangen-Handel. Sarbanes-Oxley Act, SOX: Im Jahr 2002 in den USA in Kraft getretenes Gesetz, das die Befugnisse der Aufsichtsbehörden erweitert und eigene Behörde zur Ăberwachung auch der Rechnungslegung von (börsennotierten) Aktiengesellschaften errichtete. Die bezĂŒglichen Vorschriften gelten ohne EinschrĂ€nkung auch fĂŒr auslĂ€ndische Unternehmen, deren Aktien zum Handel an einer nordamerikanischen Börse zugelassen sind. -Die in Zusammenhang mit dem Gesetz geforderten Anlegerschutzauflagen fĂŒhrten zwar zu (teilweise erheblichen) Mehrkosten bei den betroffenen Unternehmen. Aber es hat sich gezeigt, dass die durch die SOX vorgeschriebenen, weitreichenden internen Kontrollmassnahmen auch betrĂ€chtliche Vergeudung von Ressourcen und mithin Verlustquellen fĂŒr das Unternehmen aufgespĂŒrt haben. Dem wird andererseits entgegengehalten, dass SOX Wandel und Innovationen bremse, weil ein ĂŒbervorsichtige, am Hergebrachten festhaltende GeschĂ€ftspolitik begĂŒnstigt werde. Siehe Anderson-Skandal, Angaben, verschleierte, In- formations-Ăberladung, Public Company Accounting Oversight Board, Klartext, Rechnungslegung, waghalsige, Securities and Exchange Commission, VerstĂ€ndlichkeit, Vorhersagen, Wesentlichkeit, ZuverlĂ€ssigkeit, Zweckdienlichkeit. Vgl. Monatsbericht der EZB vom September 2002, S. 35 f., Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 102 f.

