BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Scalping, Deutschen

Scalping (so auch im Deutschen)

Empfehlungen von (unredlichen) Finanzjournalisten in Presse, Rundfunk oder Fernsehen, um den Kurs eines Wertpapiers erheblich zu beeinflussen mit dem Ziel, fĂŒr die Auftraggeber Vorteile zu erreichen. Die Aufsichtsbehörden betrachten dies als verbotene Insider-Transaktion. Im besonderen der Erwerb von Wertpapieren durch einen bestimmten KĂ€ufer, der anschliessend eine öffentliche Kaufempfehlung ausspricht. Steigt der Kurs dann infolge der Empfehlung, so kann der Erwerber die Wertpapiere mit Gewinn wieder verkaufen. Die GeschĂ€fte eines Scalpers. Siehe Aktienanalyse, Analyst, Finanzgeier, Frontrunning, Iceberg Orders, Insider- Transaktion, Kursmanipulation, Nominee, Scheintransaktionen, Wertpapieranalyse. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 191 (strafrechtliche Seite), Jahresbericht 2006 der Ba- Fin, S. 173 f. (einzelne FĂ€lle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Rubrik "Laufende Marktaufsicht").

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen