BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Schanghaiengeld (shanghaiing provision)
Zahlung von Schiffseignern in Bargeld an Werber-Kolonnen (sog. Press-Gangs), die Seeleute auf unterbemannte Schiffe mit List (Alkohol, Drogen, falsche Versprechungen) oder Gewalt verschleppen. Im weiteren Sinne auch jede VermittlungsgebĂŒhr an solche Kundenwerber, die mit unlauteren Mitteln (meistens ahnungslose, unerfahrene) Personen zur Unterschrift unter aufwendige VertrĂ€ge, auch in Bezug auf Finanzprodukte, bringen. In Deutschland ist trotz VerbraucheraufklĂ€rung, Rechtsverfolgung und Spezialgesetzgebung (Widerrufsrecht bei sog. HaustĂŒr- VertrĂ€gen) das Schanghaien im letzteren Sinne noch nicht ausgestorben. Siehe Dampfstube, Daimonion, Douceur, Geld, weiches, Handgeld, Kapitalmarkt, grauer, Racheengel, Reedergeld, Schmiergeld.

