BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Scheintransaktionen, Deutschen

Scheintransaktionen (wash sales; oft auch im Deutschen Wash Sales)

Aufsichtsrechtlich verbotene GeschĂ€fte, bei denen in demselben Kontrakt sowie an derselben Börse auf denselben Termin gleichzeitig KĂ€ufe und VerkĂ€ufe (oder umgekehrt) vorgenommen werden. TatsĂ€chlich wird auf diese Weise keine Position eingenommen; es entsteht aber der Eindruck, dass ein Kauf bzw. Verkauf gegeben sei. -Scheintransaktionen haben in der Regel den Zweck, die (Termin)UmsĂ€tze hochzutreiben, um dadurch andere Marktteilnehmer zum Einsteigen in diesen Teilmarkt zu locken. Durch die Wachsamkeit der Aufsichtsbehörden an den kontrollierten Börsen jetzt die Ausnahme, aber auch heute noch in Offshore- FinanzplĂ€tzen nicht selten. Siehe Bear Raid, Bull Raid, GeschĂ€fte, abgesprochene, Iceberg Orders, Dampfstube, Firmenbestatter, Frontrunning, Kursmanipulation, Marktpreismanipulation, Prearranged Trades, Scalping, Schlangenhandel, Wash Sales, Winkelmakler. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts fĂŒr den Wertpapierhandel, S. 27, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 181, S. 190, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 174 f. (Wash Sales fallen unter die im MĂ€rz 2005 in Kraft getretene Marktmanipulations- Konkretisierungsverordnung [MaKonV], da sie irrefĂŒhrende Signale setzen), S. 186 f. (einzelne FĂ€lle), S. 194 f. (weitere FĂ€lle), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 164 f. (Mehrzahl der aufgedeckten FĂ€lle betrifft Freiverkehrswerte) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Rubrik "Aufsicht ĂŒber den Wertpapierhandel und das InvestmentgeschĂ€ft").

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen