BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Schiedsverfahren (arbitration)
Vorgang, bei dem Unstimmigkeiten zwischen Kunden und der Bank, einzelnen Teilnehmern an der Börse oder anderen Marktparteien einvernehmlich durch Schlichtung durch einen dazu bestelltes Gremium (GĂŒtestelle: arbitration committee, jury) beigelegt werden sollen. -An vielen Börsen besteht fĂŒr die Mitglieder die Pflicht, am Schiedsverfahren teilzunehmen. Eine gerichtliche Klage setzt in diesen FĂ€llen ein nicht erfolgreiches Verfahren bei der GĂŒtestelle voraus. -§ 37h WpHG bestimmt: "Schiedsvereinbarungen ĂŒber kĂŒnftige Rechtsstreitigkeiten aus Wertpapierdienstleistungen, Wertpapiernebendienstleistungen oder FinanztermingeschĂ€ften sind nur verbindlich, wenn beide Vertragsteile Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind." Schiffspfandbrief (bottomry bond, ship mortgage bond): Anleihe zur Finanzierung von Schiffbauten. Gedeckt wird der Pfandbrief durch eine Schiffshypothek.

