BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Schirmgeld (protection fee)
1 In Deutschland Abgabe an den Kaiser seitens reichsunmittelbarer Herrschaften, um in ihrem Rechtsbestand gegenĂŒber ReichsfĂŒrsten und ReichsstĂ€dten gesichert zu sein. 2 In manchen StĂ€dten und Territorialstaaten (auch in Ăsterreich und der Schweiz) seitens der konfessionell von der Mehrheit abweichenden oder stammesfremden Bewohner (vor allem Bewohner mosaischen Glaubens ["Judentribut"]) zu zahlende Abgabe, um sie vor allfĂ€lligen Angriffen zu schĂŒtzen: ein Schutzgeld. Siehe Geleitgeld, Schutzgeld, Toleranzgeld.

