BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Schuldbuchforderung, Anleihe

Schuldbuchforderung (debt register claim)

Eine öffentliche Anleihe wird nicht verbrieft, sondern der GlĂ€ubiger in ein Schuldbuch eingetragen. In Deutschland unterliegen die SchuldbĂŒcher dem gesetzlich verankerten Schuldbuchgeheimnis, das in der Praxis dem Bankgeheimnis entspricht. -Das in ein Schuldbuch des Bundes oder eines Landes eingetragene Forderungsrecht nennt man auch Wertrecht. FĂŒr die Verwahrung und Verwaltung der Schuldbuchforderungen gelten in Deutschland die Bestimmungen des Depotgesetzes. Siehe Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur, Fiscal Agent.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen