BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Seller, Note

Seller' Note (so auch im Deutschen gesagt)

Wenn nicht anders definiert auf dem Finanzmarkt eine Kaufpreisstundung. Der VerkÀufer eines Papiers gewÀhrt dem KÀufer auf diese Weise ein Darlehn, in der Regel unter vertraglich genau festgelegten Bedingungen.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen