BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Service-Agent (servicer)
Wenn nicht anders definiert, bei einer Verbriefung die Einheit, welche fĂŒr den Fluss der aus dem Pool anfallenden Zahlungen sorgt. In Europa nimmt die Aufgabe des Service-Agenten in der Regel der Originator wahr. Siehe Zweckgesellschaft. Monatsbericht der EZB vom Februar 2008, S. 90 (Schema der Beziehungen zwischen Originator, Service-Agenten, TreuhĂ€nder und Anleger).

