BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Sicherungseinbehalt, Factoring

Sicherungseinbehalt (contract holdback)

Beim Factoring ĂŒblicher Abzug (in der Regel ein FĂŒnftel) bei der Auszahlung der gekauften Forderungen. Der Betrag dient dazu, allfĂ€llige Schwierigkeiten jeder Art in Zusammenhang mit der Forderung auszugleichen. Ist die Forderung voll beglichen (hat also der Schuldner ohne weiteres bezahlt), dann wird der Sicherungseinbehalt von dem Factoring-Unternehmen an den Factoringkunden ĂŒberwiesen. -Im Rahmen einer Kreditversicherung kann ein berechtigt getĂ€tigter Sicherungsein- behalt (in der Regel der volle KĂŒrzungsbetrag) versichert werden. Siehe Self-Factoring, Sicherheit, Sicherungsgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen