BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Sicherungspflicht (protection requirement)
GemÀss § 2 des Einlagesicherungs-und AnlegerentschÀdigungsgesetzes aus dem Jahr 1998 sind in Deutschland die Institute verpflichtet, ihre Einlagen und Verbindlichkeiten aus WertpapiergeschÀften nach Massgabe dieses Gesetzes durch Zugehörigkeit zu einer EntschÀdigungseinrichtung (protection scheme) zu sichern. Siehe Feuerwehrfonds, Pool.

