BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Skontro, GegenĂƒÆ’Ă‚ÂŒberstellung

Skontro (settlement of accounts)

Allgemein: GegenĂŒberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Die kontenmĂ€ssige StĂŒckeverrechnung, vor allem die Zu-und Abbuchung von Wertpapieren als StĂŒcke, nicht etwas umgerechnet zum Kurs. Im Börsenhandel: die UmsĂ€tze an der Börse; alle börslichen GeschĂ€fte. Die Aufsichtsorgane verpflichten die Börsenmakler in der Regel sehr streng zur Skontro-Aufzeichnung (Orderbuch) und ĂŒberwachen diese. Siehe Iceberg Order.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen