BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Sperrkonto (blocked account, frozen account)
Guthaben bei einer Bank, ĂŒber das vertraglich innert einer bestimmten Zeit grundsĂ€tzlich nicht frei verfĂŒgt werden darf, sprich: keine Abhebungen möglich sind: Festgeld. Guthaben bei einer Bank, ĂŒber das erst nach Eintritt einer vereinbarten Bedingung frei bestimmt werden kann, beispielsweise nach VolljĂ€hrigkeit. WĂ€hrend der Devisenzwangswirtschaft in Deutschland 1931 eingerichtet fĂŒr Gebietsfremde, die deutsche Titel in Besitz hatten, fortan aber die ErtrĂ€ge nicht mehr in ihre heimische WĂ€hrung umgetauscht bekamen. Ăberwiesen wurden die Zahlungen in Sperrmark (blocked mark), die grundsĂ€tzlich nur in Deutschland ausgegeben werden konnte. Durch VerfĂŒgung des Staates, eines Gerichts oder einer Aufsichtsbehörde veranlasstes Einfrieren (blocking) einer Bankverbindung; im besonderen auch ab 1938 in Deutschland aus dem (Zwangs)Verkauf des Eigentums jĂŒdischer MitbĂŒrger erlöste BetrĂ€ge, die auf entsprechenden Konten einzuzahlen waren; Zugriff hatten bestimmte Dienststellen des Staates; nach 1945 Organisationen, Amtswaltern und teilweise auch nur Mitgliedern der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei bzw. deren Gliederungen weggenommenes Geld, in aller Regel unabhĂ€ngig von der Höhe der Einlagen. Siehe Festkonto, Sperrfrist, Vermögen, gesperrtes, VorfĂ€lligkeits-EntschĂ€digung.

