BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Spezialfonds, Rechtssprache

Spezialfonds (special funds)

In der deutschen Rechtssprache Sondervermögen, dessren Anteilscheine auf Grund schriftlicher Vereinbarungen mit der Kapitalanlagegesellschaft jeweils von höchstens zehn Anteilinhabern gehalten werden, die nicht natĂŒrliche Personen sind. Dabei ist sicherzustellen, dass die Anteilscheine nur mit Zustimmung der Kapitalanlagegesellschaft von den Anteilinhabern ĂŒbertragen werden dĂŒrfen; vgl. § 1, Abs. 2 KAGG. Ein Fonds, der sich in seiner Anlagepolitik auf bestimmte Marktsegmente (etwa: Chemiewerte) festlegt. Siehe Auftragsfonds, Fonds, ethischer, Generalist. Im jeweiligen Monatsbericht der EZB ("Statistik des Euro-WĂ€hrungsgebiets", Rubrik "MonetĂ€re Entwicklungen, Banken und Investmentfonds", Unterrubrik "Aktiva der Investmentfonds im Euro- WĂ€hrungsgebiet nach Anlageschwerpunkten und Anlegergruppen") finden sich bilanzielle Aufstellungen ĂŒber die Spezialfonds im Euroland.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen