BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Sportel, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒher

Sportel (charge, due)

FrĂŒher die direkte Zahlung gemĂ€ss Tarif an einen öffentlich Bediensteten oder an einen Geistlichen fĂŒr die von ihm vorgenommene Amtshandlung; im 18. Jht. durch regelmĂ€ssige Entlohnung des Dienstherrn (Besoldung) ersetzt. Die GebĂŒhr fĂŒr eine staatliche Leistung, insbesondere bei Gerichten (Gerichtsgeld). Siehe GebĂŒhr, Justitiengeld, Kanzleigeld, Taxe.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen