BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Stadtschaften (municipial mortgage corporations)
Ăffentliche, zufolge staatlicher Verleihung rechtskrĂ€ftige Kreditanstalten, die durch Vereinigung von EigentĂŒmern bebauter oder in der Bebauung befindlicher HausgrundstĂŒcke oder von Erbbauberechtigten zu dem Zweck gegrĂŒndet werden, den Mitgliedern der Vereinigung durch Hypotheken oder Grundschulden gesicherte Tilgungs-und Abzahlungsdarlehn zu gewĂ€hren. Sie spielten besonders in Preussen nach 1918 eine Rolle und wurden staatlicherseits gefördert. Siehe Realkredit.

