BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Stallgeld, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒhere

Stallgeld (stallage)

FrĂŒhere Zahlung, die Fuhrleute zu entrichten hatten, die anlĂ€sslich der Abholung oder Zustellung von Frachtgut mehrere Tage unterwegs waren, und die ihre Pferde fĂŒr die Nacht in einen Mietstall (renting stable) unterbringen mussten. In der Regel boten die Fuhrmann-GasthĂ€user (carter hotels) auch die Versorgung der Pferde an.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen