BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Staugeld, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒhere

Staugeld (stowage [fee])

FrĂŒhere Abgabe, die in einen Hafen einlaufende oder aus einem Hafen auslaufende Schiffe zu zahlen hatten. Siehe Hafengeld, Lastgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen