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Stillhalter StillhaltergeschĂƒÆ’Ă‚Â€fte

Stillhalter/StillhaltergeschÀfte

Stillhalter nennt man bei Kauf- oder Verkaufsoptionen die jeweiligen Kontrahenten des OptionsgeschĂ€ftes. Der Stillhalter in StĂŒcken verpflichtet sich, dem KĂ€ufer einer Kaufoption innerhalb der Optionsfrist jederzeit die entsprechenden StĂŒcke zum vereinbarten Kurs (Basispreis) zu liefern. DafĂŒr erhĂ€lt er eine OptionsprĂ€mie, die zumeist höher ist als der Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt. Der Stillhalter in Geld dagegen verpflichtet sich, vom KĂ€ufer einer Verkaufsoption gegen Zahlung einer besonderen PrĂ€mie innerhalb der Optionsfrist jederzeit die entsprechenden StĂŒcke zum vereinbarten Basispreis abzunehmen, auch wenn inzwischen der Kurs des entsprechenden Wertpapiers krĂ€ftig gefallen sein sollte. Das Risiko dieses StillhaltergeschĂ€fts ist daher grundsĂ€tzlich sehr hoch.