BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
SubsidiaritÀtsprinzip (principle of subsidiarity)
Leitender Richtsatz fĂŒr die Gliederung der Gesellschaft, dem EU-Vertrag vorangestellt. Negativ organisatorisch besagt dies: Sozialgebilde aller Art dĂŒrfen nicht bureaukratisch (von oben nach unten bevormundend und befehligend) verwaltet werden. Angelegenheiten wie das Geldwesen, die aus GrĂŒnden des Gesamtinteresses grundsĂ€tzlich von einer oberen Ebene geregelt werden mĂŒssen, sind zur DurchfĂŒhrung im einzelnen den unteren Stufen zuzuweisen (RĂŒckverlagerungsgebot; rule of relocation). -Dem trĂ€gt das EuropĂ€isches System der Zentralbanken in allem voll Rechnung. Siehe Allianzen, grenzĂŒberschreitende, Bankbetriebsgrösse, optimale, Bankfusionen, Commitment, Dezentralisations-Prinzip, Empowerment, Gibrat-Regel, Gigabank, Korrespondenzbank-Beziehung, Megamanie, Octopus, Penrose-Theorem, Popitzsches Gesetz, Synergiepotentiale, Wagnersches Gesetz.

