BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Subventionen, UnterstĂƒÆ’Ă‚ÂŒtzungszahlungen

Subventionen (subventions)

UnterstĂŒtzungszahlungen öffentlicher Haushalte an bestimmte Branchen, Wirtschaftsgebiete oder auch an einzelne Unternehmen ohne Gegenleistung (auch ZuschĂŒsse genannt). Von den Zentralbanken beobachtet und beanstandet. Denn Subventionen binden betrĂ€chtliche Finanzmittel (in Deutschland im Jahr 2004 etwa 80 Mrd EUR), verzerren den Einsatz der Produktionsfaktoren (die knappen Mittel werden so kaum zum "besten Wirt" geleitet), hemmen deswegen die kostengĂŒnstigste Produktion und drĂŒcken damit auch ĂŒber kurz oder lang auch auf den Geldwert. In einem Unternehmensverbund (Konzern) ZuschĂŒsse des Mutterunternehmens an Betriebe, die (noch) nicht kostendeckend arbeiten. -Durch zeitliche Befristung oder durch einen im voraus festgelegten stufenweisen Abbau der Zahlungen mittels eines Sunset- Vorbehalts können auf der Ebene des Staates oder eines Konzern Anreize geschaffen werden, von Subventionen ehest unabhĂ€ngig zu werden. Siehe Steuerfinanzierung, Strukturumbruch, Strukturwandel, Sunset-Vorbehalt Zuschuss.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen