BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

SĂƒÆ’Ă‚ÂŒhnegeld, Israel

SĂŒhnegeld (atonement fee, expiation fee)

Im alten Israel ein am Versöhnungstag zu leistendes Kopfgeld. Die Erhebung dieser Abgabe diente in erster Linie dazu, die Zahl der AuserwĂ€hlten Israels zu ermitteln (2 Mose 30, 11-16), in zweiter Linie galt sie als Freikaufgeld (ransom). Im germanischen und frĂ€nkischen Recht eine Zahlung, die einmalig oder regelmĂ€ssig bei fahrlĂ€ssiger Tötung (etwa: ein gefĂ€llter Baum erdrĂŒckt den Nachbarn) an die Hinterbliebenen zu leisten war, auch Wergeld, Maggeld und Manngeld genannt. Zwangsabgabe von zwanzig Prozent auf das Vermögen jĂŒdischer MitbĂŒrger im November 1938, nach der Ermordung des deutschen Botschafts-Angestellten Ernst von Rath in Paris. Die von einer Spruchkammer (mit Laien besetzte AusschĂŒsse, die in Form eines Gerichts zwischen 1946 und 1954 tĂ€tig waren) gegen National-Sozialisten minderer Schuld verhĂ€ngte Strafe. Heute auch die von einem Schiedsamt (arbitration board) in Zuge von Streitigkeiten im Nachbarschaftsrecht sowie bei minderen FĂ€llen von Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, SachbeschĂ€digung und weitere verhĂ€ngte Geldstrafe. Siehe Blutgeld, Friedensgeld, Heergeld, Kontribution, Quartiergeld, Satisfaktionsgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen