Seller, Note

Seller' Note (so auch im Deutschen gesagt)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Wenn nicht anders definiert auf dem Finanzmarkt eine Kaufpreisstundung

Wenn nicht anders definiert auf dem Finanzmarkt eine Kaufpreisstundung. Der Verkäufer eines Papiers gewährt dem Käufer auf diese Weise ein Darlehn, in der Regel unter vertraglich genau festgelegten Bedingungen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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