Seller' Note (so auch im Deutschen gesagt)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Wenn nicht anders definiert auf dem Finanzmarkt eine Kaufpreisstundung. Der Verkäufer eines Papiers gewährt dem Käufer auf diese Weise ein Darlehn, in der Regel unter vertraglich genau festgelegten Bedingungen.
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