Solvenzbilanz, Aufsichtsrechtlich

Solvenzbilanz (solvency balance)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Aufsichtsrechtlich vorgeschriebene, nach bestimmten Gesichtspunkten gestaltete Gegenüberstellung von Zahlungsverpflichtungen und Rückstellungen

Aufsichtsrechtlich vorgeschriebene, nach bestimmten Gesichtspunkten gestaltete Gegenüberstellung von Zahlungsverpflichtungen und Rückstellungen. Nach Solvency-II für Versicherungen zur Pflicht gemacht. Siehe Cost-ofCapital- Ansatz, Erwartungswert-Rückstellung, Kapital, verfügbares. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 48 f. (Aufbau der Solvenzbilanz; Qualitätsklassen).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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