Steuerwettbewerb, Staaten

Steuerwettbewerb (tax competition)

Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die Politik einzelner Staaten oder der Gliedstaaten innert eines Landes (etwa der Kantone und Gemeinden in der Schweiz, dort erlaubt nach Artikel 129 der Bundesverfassung), durch eine tiefe Steuerbelastung juristische und natürliche Personen in das jeweilige Gebiet anzulocken

Die Politik einzelner Staaten oder der Gliedstaaten innert eines Landes (etwa der Kantone und Gemeinden in der Schweiz, dort erlaubt nach Artikel 129 der Bundesverfassung), durch eine tiefe Steuerbelastung juristische und natürliche Personen in das jeweilige Gebiet anzulocken. Siehe Steuersenkungs- Wettlauf.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

Disclaimer...

de | boersenlexikon | 16332886 |