BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Taxe (fee; carriage fee; set rate; special pastoral act fee; taxation; assessed quotation)
Allgemein gebraucht fĂŒr in Geld gerechnete Abgabe, Beitrag, Porto, Preis, Steuer. Der fĂŒr die Beförderung von Personen und GepĂ€ck (mit der Postkutsche) zu entrichtender Geldbetrag. In diese Summe flossen regelmĂ€ssig auch die EinschreibegebĂŒhr (hier fĂŒr die vorhergehende vertragliche Bereitstellung eines [besonderen] Sitzplatzes in der Kutsche), zu entrichtendes BrĂŒckengeld, Chausseegeld, Furtgeld, Schmiergeld, Torgeld, Douceur fĂŒr den Schwager (= Postkutscher) und andere Abgaben ein. -FĂŒr den grössten Teil der Privatpersonen blieb daher das Reisen wegen der hohen Taxe verwehrt. Erst die Eisenbahnen (in Deutschland ab ungefĂ€hr 1840) machten Fahrten nach und nach fĂŒr jedermann erschwinglich. Behördlich festgesetzter Preis; im besonderen die fĂŒr Ărzte und Apotheker (Arzneitaxe) geltende, nach der erlassenen GebĂŒhrenordnung festgesetzten Preise fĂŒr deren Dienstleistung. FĂŒr besondere kirchliche Amtshandlungen (Taufe, Trauung, Abdankung) eingeforderte Zahlung. Bei Immobilienkrediten die Ermittlung des Beleihungswertes durch einen SachverstĂ€ndigen im Auftrag des darlehngebenden Instituts. Als Zusatzvermerk bei einem Börsenpreis heisst Taxe, dass der entsprechende Titel zwar vom Verkauf angeboten wurde, aber keine Nachfrage bestand. Siehe BankgebĂŒhren, Courtage, Entgelt, GebĂŒhr, Kanzleigeld, Konduktgeld, Marge, Provision, Sportel, VergĂŒtung, Ăberziehungsentgelt.

