BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Tafelgeld, Bezeichnung

Tafelgeld (call money; table benefits)

Ältere Bezeichnung fĂŒr die tĂ€glich fĂ€lligen Einlagen bei einer Bank, vgl. diese ausgewiesen im Anhang "Statistik des Euro- WĂ€hrungsgebiets", Rubrik "Finanzkonten und nichtfinanzielle Konten", Unterrubrik "Wichtige Forderungen der nichtfinanziellen Sektoren" im jeweiligen Monatsbericht der EZB. Zwangsabgabe zur Verköstigung von (fremden) Militairpersonen. Bei bestimmten Gelegenheiten (Festen, Banketten) eingesammelter Betrag zugunsten BedĂŒrftiger. FrĂŒher eine Unterhaltszahlung an vom Dienst abgesetzte Offiziere und (heute noch) an suspendierte Geistliche. Eine frĂŒhere Abgabe in Bargeld an die obere Kirchenbehörde (Diözese) seitens jener Geistlicher, die Einkommen aus mehr als einer besoldeten Anstellung (PfrĂŒnde) bezogen, auch Absentgeld genannt. Siehe Annaten, Quasgeld.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen