BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Tag-along Rights (so auch oft im Deutschen gesagt)
Das vertraglich festgelegte Recht eines Investors auf die VerĂ€usserung seiner Anteile, falls andere Vertragspartner (EigentĂŒmer, Gesellschafter, Bank) ihrerseits Anteile verkaufen. Siehe VerkaufsbeschrĂ€nkungen.

