BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Telephonhandel (telephone dealing)
Oberbegriff fĂŒr den ausserbörslichen Handel in Wertpapieren; die Marktteilnehmer (Banken und Makler) vereinbaren dabei untereinander fĂŒr jedes GeschĂ€ft frei die Preise. FrĂŒher wurden die UmsĂ€tze in der Regel ĂŒber das Telephon abgewickelt, von daher blieb es bei der heutigen Benennung. -Heute geschieht die Abwicklung ĂŒber Bildschirme und Computer. Eingeteilt wird der Telephonhandel hĂ€ufig in den ausserbörslichen Terminhandel von Erstplazierungen von Aktien, Obligationen und anderen Finanzinstrumenten (Handel per Erscheinen, Pre-IPO-Handel [wobei IPO die börsenĂŒbliche Bezeichnung fĂŒr Initial Public Offer bedeutet]; manchmal auch bridge financing genannt), ausserbörslicher Handel von unnotierten Titeln sowie vor-und ausserbörslicher Handel von börsennotierten Wertpapieren, also der Handel ausserhalb der Börsen-Ăffnungszeiten. Der Telephonhandel unterliegt bis anhin keiner Aufsicht.

