BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Termineinlagen (fixed-term deposits, core deposits)
Guthaben (Einlagen, Depositen), welche den Banken befristet fĂŒr einen Zeitraum von mindestens dreissig Tagen und ĂŒblicherweise in grösseren BetrĂ€gen zur VerfĂŒgung gestellt werden. -Aufsichtsrechtlich gab es um diese (so auch im Deutschen genannten) Core Deposits im Zuge von Basel-II lange Diskussionen, weil diese nach den Hedge-Accounting-Regeln nicht zur Absicherung lĂ€ngerfristiger AktivgeschĂ€fte herangezogen werden dĂŒrfen. Das International Accounting Standards Board (IASB) verwies zur BegrĂŒndung dafĂŒr auf die Möglichkeit des jederzeitigen Abzugs solcher Einlagen. Die Praxis hĂ€lt dem die sog. Bodensatz-Theorie entgegen. Danach haben Core Deposits erfahrungsgemĂ€ss eine lĂ€ngere Verweildauer in der Bankbilanz als es ihrer vertraglichen FĂ€lligkeit entspricht. -Die EZB kann im Rahmen der Feinsteuerungs- Operationen ĂŒber Schnelltender oder ĂŒber bilaterale GeschĂ€fte Termineinlagen der Banken fĂŒr eine gewisse Zeit zu fĂŒr die Banken gĂŒnstigen Bedingungen hereinnehmen. Siehe Bodensatz, Fristentransformation, Hereinnahme, IAS 39. Vgl. die Termineinlagen aufgeschlĂŒsselt nach Einlegern im Anhang "Statistik des Euro- WĂ€hrungsgebiets", Rubrik "MonetĂ€re Entwicklungen, Banken und Investmentfonds" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.

