BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Tobin-Steuer, Tobin

Tobin-Steuer (Tobin tax)

Die Belastung kurzfristiger Devisentransaktionen mit einer Abgabe bis zu 0,5 Prozent. Nach einem Vorschlag des US-Ökonomen James Tobin sollten dadurch (also durch die Belastung kurzfristiger GeschĂ€fte gegenĂŒber den langfristigen) die DevisenmĂ€rkte stabilisiert werden. -Dagegen spricht, dass Aussichten auf Abwertungsverluste (Aufwertungsgewinne) in Krisensituationen derart hoch sind, dass diese Steuer entsprechende Dispositionen nicht verhindern könnte. Zudem mĂŒssten alle Staaten eine solche Devisen-Spekulationsteuer gleichzeitig einfĂŒhren; denn sonst bestehen Ausweichmöglichkeiten. -Grössere Verschiebungen auf den DevisenmĂ€rkten sind immer Ausdruck des Misstrauens der Anleger in die (Wirtschafts)Politik des betreffenden Landes; diese Zweifel gilt es auszurĂ€umen (kausale Therapie). Der Eingriff in den Devisenmarkt (symptomatische Therapie) heilt die Grundprobleme nie, sondern verstĂ€rkt sie erfahrungsgemĂ€ss. Siehe Abgeltungsteuer, Geldabschaffung, Groll-Effekt, LenkungsSteuer, Spekulant, Spekulationsteuer, Strukturumbruch. Tola: Traditionelles indisches Gewichtsmass fĂŒr Edelmetalle, im asiatischen Raum auch heute noch verbreitet. 1 Tola = 11,6638 Gramm; handelsĂŒblich sind Bullions (Barren) zu 10 Tola. Siehe Karat, Troy-Unze.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen