BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Treuhandkredit, Sprache

Treuhandkredit (trustee credit)

In der Sprache der Aufsichtsbehörden Geld-oder Sachdarlehn, die ein Institut aus Mitteln, die ihm ein Dritter zur VerfĂŒgung stellt, im eigenen Namen fĂŒr fremde Rechnung gewĂ€hrt, unter der Voraussetzung, das sich die Haftung des TreuhĂ€nders auf die ordnungsgemĂ€sse Verwaltung der Darlehn und die AbfĂŒhrung der Zins-und Tilgungsleistungen beschrĂ€nkt; siehe § 1, Abs. 6 der deutschen "Grosskreditund Millionenkreditverordnung".

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen