Teilgruppen-Aufsicht (subgroup supervision)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Besitzt eine Versicherung , deren Zentrale von einer nationalen Aufsichtsbehörde überwacht wird, in einem anderen Mitgliedsstaat der EU durch eine Filiale oder ein zum Konzern gehörendes Institut einen beachtlichen Marktanteil, so kann die Aufsichtsbehörde dieses Landes im Zuge von Solvency-II diese Teilgruppe ihrer Aufsicht unterwerfen. Dasselbe gilt, wenn eine Teilgruppe in eine finanzielle Schieflage gerät. Siehe Consolidating Supervisor. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 54 f. (CEIOPS-Vorschläge; Probleme in Zusammenhang mit einer Drittland- Aufsicht).
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