BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Umlage, Beisteuer

Umlage frĂŒher auch Beisteuer (prorated contribution)

Die nach einem bestimmten SchlĂŒssel (einsichtigem Richtmass) veranschlagte anteilige Zahlung, welche sĂ€mtliche Mitglieder eines irgendwie gearteten gesellschaftlichen Verbands (= Sozialgebilde; functional organisation) an eine beigeordnete oder ĂŒbergeordnete Stelle tĂ€tigen, um deren Dienstleistungen zum Wohl aller (= Gemeingut: das von allen Mitgliedern Gewollte; common good) abzugelten. -Die Benennung der Umlage ist im einzelnen verschieden, etwa Peterspfennig in Bezug auf katholische Diözesen und die Kirchenleitung in Rom, Deichgeld in Hinblick auf Inselbewohner und die Deichgenossenschaft, Konzernumlage hinsichtlich der Konzernbetriebe und der Konzernleitung oder Hausgeld bei einem Anwesen mit Eigentumswohnungen. -Eine Umlage ist in jedem Fall eine Abgabe, insofern sie Begleichung der jeweils den einzelnen Mitgliedern zugewendeten Dienstleistungen definitionsgemĂ€ss in Geld erfolgt. -Das schliesst im Einzelfall nicht aus, dass ein Umlagepflichtiger die ihm obliegende Zahlung gemĂ€ss Satzung oder mit Einwilligung der Mitglieder und nach entsprechender Bewertung in VermögensgegenstĂ€nden leisten kann (etwa die Lieferung von Zement zur VerstĂ€rkung des Deiches) oder diese Zahlungsverpflichtung gegen Arbeit eintauschen darf (etwa gĂ€rtnerische Gestaltung des Umschwungs der Wohnanlage).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen