BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Umschuldungs-Klauseln (collective action clauses, CACs)
Emittenten von Schuldverschreibungen (praktisch: in ökonomisch instabilen LĂ€ndern) bauen schon bei der Begebung der Anleihe Bestimmungen ein, die es gestatten, bei Zahlungsverzug die privaten WertpapierglĂ€ubiger zu einem gemeinsamen Handeln (wobei es vor allem ĂŒber die Ermöglichung von Mehrheitsentscheidungen der GlĂ€ubiger ĂŒber die AbĂ€nderung der vertraglichen Zahlungsbedingungen geht) zu vereinigen. Dies soll ein spĂ€ter notwendig werdendes Umschuldungsverfahren von vornherein in geordnete Bahnen leiten. Siehe Brady- Bonds, Londoner Verfahren, Prager Verlautbarung. Vgl. GeschĂ€ftsbericht 2003 der Deutschen Bundesbank, S. 109.

