BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Untersagung (forbidding)
Von der Aufsichtsbehörde verfĂŒgtes und in der Regel auch öffentlich bekanntgemachtes Verbot der TĂ€tigkeit von Personen oder Firmen auf dem Finanzmarkt gesamthaft oder in einzelnen Sektoren. In Deutschland gemĂ€ss § 37 KWG von der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht verfĂŒgt. Die einzelnen Untersagungen sind ĂŒber deren Internetseite einsehbar. -Leider verlegen zweifelhafte Anbieter ihre TĂ€tigkeit an Offshore-FinanzplĂ€tze und sind selbst dort in der Regel nur sehr schwer ausfindig zu machen. Siehe Anweisung, Beanstandungen, aufsichtliche, Verwarnung.
