Übernahme-Ankündigung (acquisition announcement)
Veröffentlicht am: 15.04.2008 um 00:20 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die (nicht unbedingt öffentlich bekanntmachte) Absichtserklärung eines Unternehmens, eine andere Firma zu übernehmen, ohne jedoch in Wirklichkeit diese Absicht zu haben oder gar bereits ein Übernahme- Angebot abzugeben. Weil durch eine solche Verlautbarung in der Regel der Kurs der Aktie des möglichen Bieters steigt, wurden mehrfach entsprechende Gerüchte (meist geschickt in Vorstandsreden verpackt) mit dem bezielten Erfolg verbreitet. Siehe Anlageschutz, Gift-Tablette, Börsengerüchte, Kursbetrug, Kursmanipulation, Marktmanipulation, Prearranged Trades, Schlangenhandel.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
de | boersenlexikon | 16333092 |
