BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Verbindlichkeit, Zahlungsverpflichtung

Verbindlichkeit (liability)

Allgemein eine Zahlungsverpflichtung einer Wirtschaftseinheit gegenĂŒber einem Dritten. -Eine solche liegt des nĂ€heren vor, wenn die Verpflichtung zur Zahlung zum gegenwĂ€rtigen Zeitpunkt tatsĂ€chlich besteht oder innert der Rechnungsperiode eintritt, es nicht im Ermessen des Unternehmens liegt, sich der dadurch ausgelösten Belastung (Abfluss von Geld) zu entziehen und das Ereignis, durch den die Zahlungsverpflichtung begrĂŒndet wurde, bereits eingetreten ist. -Verbindlichkeiten sind in der Bilanz eines Unternehmens auf der Passivseite ausgewiesen und werden darum auch Passiva genannt. Ihr GegenstĂŒck sind Forderungen. -Verbindlichkeiten sind grundsĂ€tzlich mit ihrem ErfĂŒllungsbetrag in der Bilanz auszuweisen. Es sind allfĂ€llige Abschafungkosten (Wegschaffungskosten) einzubeziehen, nĂ€mlich jener Betrag, der einem Dritten zu zahlen ist, um diesen zur Übernahme der Verbindlichkeit zu bewegen. Siehe Schulden.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen