BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
VergĂŒtung (payment; [performance] fee; credit entry; gratification)
Allgemein die Zahlung eines Geldbetrags aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung, vor allem bei ArbeitsvertrĂ€gen gesagt: Gehalt, Verdienst, Arbeitsentgelt. Die Entlohnung fĂŒr Dienstleistungen bestimmter Berufe, wie RechtsanwĂ€lte, Urheber oder KĂŒnstler: Honorar, Gage. Auf dem Finanzmarkt im besonderen der Betrag, den ein Dienstleister (Bank, Vermögensverwalter) fĂŒr seine BemĂŒhungen jeweils in Rechnung stellt: Preis, Courtage, Provision, Taxe, GebĂŒhr. Die Gutschrift (Zubuchung) einer Bank auf das Konto des Kunden, im Gegensatz zur Lastschrift (debit entry). In der arbeitsrechtlichen Literatur manchmal fĂŒr eine AufwandsentschĂ€digung (expense allowance) gesagt. Ein zusĂ€tzliches Entgelt fĂŒr (besondere) Leistung: AnerkennungsprĂ€mie, Bonus, PrĂ€mie, Gratifikation. Die EinrĂ€umung eines besonderen Nachlasses (Rabatts) beim Absatz von GĂŒtern aller Art (auch Wertpapieren): eine Bonifikation (bonification). In technischer Bedeutung meint VergĂŒtung (coating) den Schutz von Werkstoffen durch Zerstörung und Zersetzung; besonders in der Optik die Beschichtung von GlasflĂ€chen durch Aufdampfen. Siehe Abstandsgeld, All-in-Fee, BankgebĂŒhren, Bonus, Courtage, Deduktion, Entgelt, High Watermark- Methode, Provision, Refaktie, VerlustĂŒbernahme, persönliche.
