BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

VerkaufsbeschrĂƒÆ’Ă‚Â€nkungen, Privatrechtliche

VerkaufsbeschrÀnkungen (lock-up periods)

Privatrechtliche Vereinbarungen mit (Erst) Erwerbern von Aktien oder anderen Anteilen darĂŒber, bis zu welchem Zeitpunkt diese (bei Aktien insonders in grösserem Paket) nicht (an der Börse) verkauft werden dĂŒrfen. Der Sinn einer solchen Sperrfrist liegt in erster Linie darin, bei neugegrĂŒndeten Aktiengesellschaften die Vertrauensbildung in das Unternehmen seitens der AktionĂ€re zu gewĂ€hrleisten. -In Deutschland mĂŒssen seit 2002 solche Lock-up-Fristen im Börsenzulassungsprospekt (amtlicher Markt) bzw. im Unternehmensbericht (geregelter Markt) termingenau angegeben werden. Siehe Konzertzeichner, Sperrfrist, Tag-along-Rights.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen