BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Verlustquote (loss given default, LGD)
Beim Rating die zuvor eingeplanten (erwarteten) oder die tatsĂ€chlich eingetretenen Ausfallraten der Kredite; wenn nicht anders ausgedrĂŒckt als Höhe des Verlusts in Prozent der Forderungen zum Zeitpunkt des Ausfalls der Gegenpartei berechnet. Abweichungen zwischen geplantem und eingetretenen Verlust weisen auf eine schlechte Kalibrierung hin. Siehe Ausfall, Ausfall-Verlust, Ausfall- Wahrscheinlichkeit, Default, Entfernung zur ZahlungsunfĂ€higkeit, Kalibrierung, Kredit, notleidender, Kreditverlust, Probability of Default, Rating, Reintermediation, RĂŒckschlag- Effekt, Risiko, Schulden, notleidende, TrennschĂ€rfe, Validierung. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2003, S. 63 ff. (Methodisches), Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 37 f (auch unerwartete Verluste mĂŒssen mit den Eigenkapitalanforderungen in Einklang gebracht werden), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2004, S. 100 (Ăbersicht der Verfahren zur Abdeckung eines erwarteten Verlustes nach Basel-II und IAS).

