BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Vermittler, vertraglich gebundener (contract-bound agent)
In der Sprache der Aufsichtsbehörden eine natĂŒrliche oder juristische Person, die unter unbeschrĂ€nkter und vorbehaltsloser Haftung einem einzigen Finanzdienstleister, fĂŒr welche sie jeweils tĂ€tig ist, Wertpapierdienstleistungen samt Nebenleistungen fĂŒr Kunden oder potentielle Kunden erbringt, Weisungen oder AuftrĂ€ge des Kunden in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen oder Finanzinstrumente annimmt und weiterleitet, Finanzinstrumente plaziert und/oder Kunden oder mögliche Kunden bezĂŒglich dieser Finanzinstrumente oder Dienstleistungen berĂ€t. -Die Markets in Financial Instruments Directive fĂŒhrte europaweit fĂŒr solche Dienstleister weitgehende Offenlegungspflichten ein. Siehe Versicherungsvermittler.

