BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Vermögensanlage-Angebot (investment offer)
In Deutschland dĂŒrfen Vermögensanlagen erst dann öffentlich angeboten werden, wenn die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht dies gestattet hat. Ab Juli 2005 ist zuvor ein Verkaufsprospekt einzureichen, das den Anforderungen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung genĂŒgt. Siehe Fonds, Kapitalanlagegesellschaft, Prospektpflicht. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 138 f. (EinfĂŒhrung der Prospektpflicht), S. 143 f. (PrĂŒfung durch die BaFin; Auslegungsschreiben) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
