BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Versicherungs-Namensschutz (right to use the name insurance)
GemĂ€ss § 4 des Gesetzes ĂŒber die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz [VAG]) aus dem Jahr 1992 dĂŒrfen in Deutschland die Bezeichnung "Versicherung", "Versicherer", "Assekuranz", "RĂŒckversicherung", "RĂŒckversicherer" und entsprechende fremdsprachliche Bezeichnungen sowie eine Bezeichnung, in der eines dieser Worte enthalten ist, in der Firma, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des GeschĂ€ftszwecks oder zu Werbezwecken grundsĂ€tzlich nur aufsichtspflichtige Versicherungsunternehmen sowie deren VerbĂ€nde fĂŒhren. Versicherungs-Vermittler dĂŒrfen die oben genannten Bezeichnungen nur fĂŒhren, wenn sie mit einem die Vermittlereigenschaft klarstellenden Zusatz versehen sind.

