BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Versicherungswert (insured value)
Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Höchstsumme, bis zu der ein Versicherer einzustehen hat. -Die Versicherungssumme darf den Wert der versicherten Sachen nicht ĂŒbersteigen. Ist die Versicherungssumme erheblich höher als der tatsĂ€chliche Versicherungswert (Ăberversicherung), so können beide Vertragspartner die Herabsetzung der Versicherungssumme und damit verbunden der VersicherungsprĂ€mie verlangen. Ist die Ăberversicherung vom Versicherungsnehmer in der Absicht geschlossen worden, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, so ist der Versicherungsvertrag nichtig.

