BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
VerstÀndlichkeit (understandability)
Allgemein die Eigenschaft von Kundmachungen jeder Art und jeder Form (Sprache; Schrift: hier vor allem Tabelle, Kurve, Abrechnung, GeschĂ€fts-Bericht, Bilanz), vom bezielten EmpfĂ€nger inhaltlich richtig und schnell aufgenommen zu werden. Im besonderen soll sich nach IFRS ein fachkundiger Dritter auf Grundlage der Bilanz innert angemessener Zeit ein Bild ĂŒber das Unternehmen verschaffen können. Der Grundsatz bezieht sich hauptsĂ€chlich auf die Darstellungsart der Informationen und nicht auf ihre Auswahl. Damit ist ein enger Bezug zum deutschen handelsrechtlichen Grundsatz der Klarheit und Ăbersichtlichkeit gegeben. -Seitens der Gesetzgeber, der Aufsichtsbehörden und der BerufsverbĂ€nde wurde in jĂŒngster Zeit sehr viel getan, um verschleierte Angaben auf dem Finanzmarkt einzudĂ€mmen. Sie wuchern freilich nach wie vor im Underground Banking. Siehe Address Spoofing, Ad-hoc-Mitteilung, Angaben, verschleierte, Aussagen, zukunftsbezogene, Börsensprache, Darstellung, glaubwĂŒrdige, Domizil-Verschleierung, EntscheidungsnĂŒtzlichkeit, Finanzgeier, Informations-Ăberladung, International Financial Reporting Standards, Klartext, Sarbanes-Oxley-Act, Stetigkeit, Verlust- Tarnung, Vorhersagen, Wesentlichkeit, ZuverlĂ€ssigkeit, Zweckdienlichkeit.
