BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Versteigerer (auctioneers)
Wer GegenstĂ€nde gewerbsmĂ€ssig vergantet (auktioniert: an dem Meistbietenden zum Verkauf zuleitet), hat gemĂ€ss § 14 des Gesetzes ĂŒber das AufspĂŒren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GeldwĂ€schegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 interne Vorkehrungen zu treffen, dass er nicht zur GeldwĂ€sche missbraucht werden kann Verteilung, stabile (stable distribution): Bezeichnung eines finanzmathematischen Grundmodells, welches die Verluste eines Portfolios herabzumindern versucht, und das auch als Softwareprodukt in verschiedenen AusfĂŒhrungen fĂŒr Vermögensverwalter und Risikomanager angeboten wird. Weil aber die wirtschaftliche RealitĂ€t immer auch von unvorhersehbaren ausserökonomischen Einwirkungen (wie Erdbeben oder politische Unruhen) sehr stark bestimmt wird, kann es eine Vermögensanlage ohne Risiko grundsĂ€tzlich nicht geben. Siehe Normalverteilungs-Doktrin, Unsicherheit.

